Kassensoftware
Checkliste für Kassensoftware
Folgende Eigenschaften sollte bzw. muss ein Kassensystem ab dem 01.01.2020 besitzen:- Vorbereitung (Schnittstelle) für den Anschluss einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) muss vorhanden sein.
- DSFinV-K: Die Software muss eine digitale Schnittstelle für den Betriebsprüfer besitzen.
- Archivsystem: > 10 Jahre revisionssichere Archivierung.
- Die Kasse muss jederzeit kassensturzfähig und für die Kassennachschau vorbereitet sein.
- Zusätzlich zur TSE sollte die Kassensoftware einen weiteren Manipulationsschutz und ein internes Kontroll-Aufzeichnungssystem besitzen.
- Werden alle Stornos, Preis- und Stammdatenänderungen dokumentiert?
LaCash Kassensoftware erfüllt alle rechtlichen Anforderungen und ist erfolgreich geprüft und zertifiziert!
Zertifiziert durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
GoBD-Export-Schnittstelle für Betriebsprüfer zertifiziert durch Audicon (Lieferant der Prüfsoftware der Finanzverwaltung).
Manipulationsschutz geprüft durch einen unabhängigen und gerichtlich vereidigten Sicherheitsgutachter.
Anbindung an Swissbit TSE: Zertifizierte TSE gemäß BSI TR-03153 / KassSichV
- GoBD · GDPdU · GOB · GoBS · KassSichV
- IDW PS 880 · IDW RS FAIT1
- RKSV, KRL 2012, §131 BAO